frühlingsgefühle





frühlingsmonate, wonnemonate! die wieder zum leben erwachte üppige natur ruft uns nach draussen.
aber nicht für alle lebewesen ist dies eine unbeschwerte zeit. für viele wildtiere ist es die zeit der fortpflanzung und aufzucht der jungen, die sogenannte brut- und setzzeit. um diese anstrengende zeit gut verleben zu können, brauchen sie viel ruhe und sorgfalt, was aber durch freilaufende, wildernde hunde immer wieder gestört wird. sie werden gejagt, abgeschnappt, im schlimmsten fall gebissen und dadurch schwer verletzt, was dann den abschuss bedeutet damit das verletzte tier von seinen qualen  erlöst werden kann. alleine das hetzen reicht bei rehen aus, dass der stress den sie dadurch auszuhalten haben, einen herzstillstand oder abort auslösen. abgesehen davon sind die vom winter geschwächten tiere noch nicht fit genug einer solche attacke zu entfliehen. von den jungtieren, die eine enorm leichte beute sind, gar nicht zu reden. ausserdem besteht bei jungtieren, die kontakt mit einem hund hatten, die gefahr, von ihren eltern verstossen zu werden. auch bei wildschweinen ist grösste vorsicht geboten. frischlinge werden von ihren müttern verteidigt und blasen gerne zum angriff wenn ihnen gefahr droht. solche gebiete sind unbedingt zu meiden.

in den letzten jahren  sind in ALLEN kantonen regelungen in kraft getreten die hundehalter verpflichten, während der brut und setzzeit, ihre hunde im wald oder am waldesrand an der leine zu führen. die länge der leine spielt dabei keine rolle. sie muss im wald einfach in der hand gehalten werden. trotzdem trifft man immer, und immer wieder hundehalter*innen an mit freilaufenden hunden. irgendwie scheinen diese menschen einfach nicht zu verstehen, warum es für die wildtiere ein problem ist, wenn ihr hund ihnen nachstellt. ihre argumentation, es würden ja viel mehr rehe von den jägern geschossen als von hunden getötet, muss hier wohl nicht kommentiert werden. vorschriften sind nachzulesen in den jeweiligen kantonalen jagd- und hundegesetzen und ihren dazu gehörenden verordnungen. ein verstoss gegen die leinenpflicht hat eine straftechtliche relevanz und wird mit einem bussgeld bestraft. egal, ob der hund gewildert hat oder nicht. wird ein wild gebissen, haften die halter*innen für den schaden. eine bestrafung wegen tierquälerei erfolgt, wenn ein hund mehrfach beim wildern angetroffen wird, weil er nicht an der leine geführt wird, auch wenn kein schaden beim wild auszumachen ist. und aufgepasst, in fast allen kantonen kann ein jagender, wildernder hund durch den jagdvorsteher, jagdpächter oder von anderen lizensierten personen abgeschossen werden. in einigen kantonen braucht es vorgängig aber erst eine ermahnung von den zuständigen behörden, in einigen anderen nicht. da wird vor dem abschuss erst ein einfangversuch unternommen. gelingt der nicht wird der hund zum abschuss freigegeben. es gibt kantone die dieses prozedere auch bei streunenden hunden anwenden. 

wird ein wildtier von einem hund verletzt, ist sofort der jagaufseher zu benachrichtigen. der sucht dann das malträtierte tier und erlöst es von seinem leiden. in der regel erleidet ein gebissenes wildtier grösste qualen weil es vom hund nicht getötet, sondern schwer verletzt wird. das unterlassen dieser meldepflicht ist gemäss tierschutzgesetz fahrlässige tierquälerei und ist strafbar.

hundehalter*innen müssen sich immer wieder vor augen führen, dass jeder hund ein potenzieller jäger ist. darum ist es wichtig, hunde während der ausgeschriebenen brut- und setzzeit im wald, aber auch in waldesnähe und bei spaziergängen vorbei an wiesen mit hohem gras, an der leine zu führen.

vor ein paar jahren hatten wir im zürcher oberland einen damals etwa 9 jährigen beagle der immer folgsam ohne leine geführt werden konnte. er lief frei neben dem kinderwagen her, wurde freilaufend auf alle spaziergänge, auch im wald, mitgenommen. 9 jahre ohne probleme. dann wurde ihm eines tages vom wind der ! elektrisierende duft zugetragen der das ganze zusammenleben mit ihm verändern sollte. er haute ab und wilderte tagelang durch die wälder. wir hörten ihn mal östlich von uns jaulend einer beute nachhetzen, dann wieder westlich, dann war es wieder still für ein paar stunden, dann jaulte er wieder los. erst nach 5 tagen konnte er eingegrenzt und gefangen werden. völlig abgemagert, am ende seiner kräfte bot er ein bild des elends. wenn ich die halter, die übrigens eine saftige busse zahlen mussten, heute antreffe, dann nur, mit ihrem inzwischen neuen hund an der schleppleine. die halterin versicherte mir während der basisausbildung mehrfach, nie mehr in eine solche situation geraten zu wollen. zu schrecklich sei für sie die vorstellung gewesen ihrem hund oder einem der wildtiere würde wegen ihrer fahrlässigkeit ein schaden zugefügt werden. der beagle ist ca. 2 jahre nach dem vorfall eines natürlichen todes verstorben.

wir alle, die unsere hunde lieben, sollten dafür besorgt sein, dass weder menschen noch tiere, gleich welcher art, und selbstverständlich auch unsere hunde, durch unsere haltung zu schaden kommen.


wir bei elreto empfehlen in dieser zeit die hunde an der schleppleine zu führen. diese leinenführigkeit bietet dem hund einen kontrollierten freilauf. damit die leine technisch einwandfrei gehandhabt wird, ist eine schulung notwendig. mit der schleppleine laufen bedeutet nicht einfach diese 7 bis 10 meter lange leine am ende in der hand zu halten. das kann zu schweren körperlichen schädigungen der halter*innen führen, wenn der hund von einer sekunde zur anderen in die leine schiesst. auch muss der hund zwingend ein gut sitzendes geschirr angezogen haben. ein absolutes no go ist, eine schleppleine an einem halsband zu befestigen. siehe unseren blog *strangulieren*.

wir hoffen, dass ihr mit euren vierbeinern eine wunderbare zeit auf euren ausflügen durch wälder, wiesen, felder und über berge geniessen werdet.


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